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Wird folgendes vereinbart: 1. Der Rückbildungsgymnastik-Kurs umfasst 8x75 Unterrichtsminuten. Darüber hinausgehende Stunden sind zulässig und wird von der Kursteilnehmerin selbst übernommen. 2. Bei diesem Rückbildungsgymnastik-Kurs handelt es sich um einen geschlossenen Kurs, der aufeinander aufbaut. Neue Teilnehmerinnen können daher nicht aufgenommen werden. Nimmt die Kursteilnehmerin die Stunden nicht wahr, aus welchen Gründen auch immer, behält die Hebamme dennoch ihren Gebührenanspruch. Die Gebühren richten sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der Hebammen. 3. Bei Kursteilnehmerinnen, die Mitglied
einer gesetzlichen Krankenkasse sind, wird die Hebamme die Gebühr
für die in Anspruch genommenen Leistungen direkt mit der gesetzlichen
Krankenkasse abrechnen (Abweichendes kann im Zusammenwirken mit der Krankenkasse
vereinbart werden). 4. Die Kaution, sowie die Gebühr privat Versicherter, ist vor Kursbeginn auf unten genanntes Konto zu überweisen (Verwendungszweck: Name und Kurskürzel) und gelten als verbindliche Anmeldung. 5. Der Kurs findet ohne die Teilnahme der Säuglinge statt. Bei Bedarf kann ein Babysitter die Betreuung im Nebenraum übernehmen (ca. 5€ pro Abend und Kind). Sondervereinbarungen sind möglich.
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